Der Marchfeldkanal, als Fischereirevier in Wien und Niederösterreich, unterliegt den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen der beiden Bundesländer. Für die Ausübung der Fischerei und den Erwerb einer entsprechenden Lizenz sind mehrere rechtliche und formale Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundvoraussetzung ist der Besitz eines gültigen Fischereidokuments, das sind die jeweiligen Fischerkarten für Wien und Niederösterreich.
In Niederösterreich verpflichtet §9 des NÖ Fischereigesetzes dazu, beim Fischfang eine gültige Fischerkarte sowie einen amtlichen Lichtbildausweis und zusätzlich eine Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten mitzuführen. Lizenzen dürfen nur vergeben werden, wenn der Antragsteller ein gültiges Fischereidokument besitzt und die für das Revier festgelegte maximale Lizenzanzahl nicht überschritten wird. [noe-lfv.at]
In Wien ist ebenfalls eine Fischerkarte erforderlich. Für deren Ausstellung müssen Antragsteller ein bestimmtes Mindestalter erfüllen und den Nachweis der fischereifachlichen Eignung, etwa durch die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung, erbringen. Erst danach kann eine privatrechtliche Bewilligung – die Lizenz – vom Fischereiausübungsberechtigten, in unserem Fall über den Verein der Freunde, Förderer des 1. Wiener Fischereimuseums, erteilt werden. Weitere Infos sind unter unter oesterreich.gv.at erhältlich.
Die Lizenzausgabe erfolgt für den Bereich Langenzersdorf und Wien des Marchfeldkanals ausschließlich über das
1. Wiener Fischereimuseum. Voranmeldungen und ein persönliches Vorstellungsgespräch sind Voraussetzung für den Erwerb. Die Voranmeldung kann über unser Onlineformular oder direkt im Museum zu Öffnungszeiten ausgefüllt werden.
Lizenzen sind nicht übertragbar und enthalten verbindliche Angaben wie Name des Lizenznehmers, Revierbezeichnung, Gültigkeitsdauer und Fangbericht. Die Einhaltung der Bewirtschaftungs- und Schutzmaßnahmen des jeweiligen Revierverbands ist verpflichtend. Weitere Infos unter www.noe-lfv.at - siehe auch Fischereiordnung des 1. Wiener Fischereimuseums!
Damit erfordert der Erwerb einer Fischereilizenz für den Marchfeldkanal sowohl die Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen beider Bundesländer als auch die Zustimmung unseres Vereins. Diese Kombination gewährleistet eine geordnete, nachhaltige und ökologisch verantwortungsvolle Fischerei im gesamten Marchfeldkanalsystem.
