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Liebe Freunde,
aus gegebenen Anlass, fassen wir die wichtigsten Quellen über das Fischen in diesen Zeiten zusammen.

https://www.noe-lfv.at/
https://www.oefg1880.at/termine/berichte/2020/corona-krise/
http://wiener-fischereiausschuss.at/

Generell gilt derzeit:

Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_2020_II_98.html ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten und kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Ausgenommen von diesem Verbot ist, wenn

  • öffentliche Orte im Freien alleine oder
  • mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.

Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist der Grund, warum eine derartige Betretung zulässig ist, glaubhaft zu machen.

Nach erfolgter Rücksprache der Verbände & bei den zuständigen Behörden ist allerdings die Ausübung der Fischerei an öffentlichen Orten im Freien unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erlaubt, wenn diese in einem Fischwasser in unmittelbarer Nähe des Wohnortes erfolgt. Dabei sind selbstverständlich auch die fischereigesetzlichen Bestimmungen (gültige Fischerkarte bzw.Fischergastkarte und die Lizenz jedenfalls mit zu führen) zu beachten.